Der Kleingärtner-Verein „Werder“ e.V. unterliegt dem
→ Bundeskleingartengesetz. Die
→ Gartenordnung des Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. ist Vertragsbestandteil (aufgrund dieser Regelungen gilt u.a.: 1/3 des Gartens ist für Obst- und Gemüseanbau vorzusehen, Heckenhöhe von 1,10 m, Ruhezeiten, Grenzabstände von Bauten und Bäumen/Sträuchern usw.). Unser
→ Wegweiser regelt das vereinsinterne Miteinander.
Nur wer Mitglied beim Kleingärtner-Verein „Werder“ e.V. ist, kann bei uns auch einen Garten pachten.
Zukünftige Mitglieder und Pächter:innen unseres Vereins sollten bereit sein, aktiv im Verein mitzuarbeiten. Unser Verein funktioniert nur, wenn alle mit anpacken. Das Gespräch über den Gartenzaun ist uns genauso wichtig wie der Austausch von Gärtner:innenwissen und die gemeinschaftlichen Aktivitäten.
Wir unterstützen den ökologischen Anbau von Obst und Gemüse und möchten mehr Naturschutz in den Außenanlagen verwirklichen.
Der Garten braucht Euren Einsatz. 10 bis 12 Stunden/Woche solltet Ihr einplanen. Im Frühjahr und Sommer auch (deutlich) mehr. Auch im Winter gibt es immer etwas zu tun, für das im Frühjahr keine Zeit mehr bleibt. Und wenn Ihr längere Zeit im Urlaub seid, muss sich jemand um den Garten kümmern. Bauvorschriften sind selbstverständlich einzuhalten.