Fragen + Antworten

In unserem Kleingartenverein werden pro Jahr etwa zehn Gärten frei.
Melde bitte → hier Dein Interesse an. Wir laden Dich zur Besichtigung ein, sobald ein paar Gärten frei sind.
Hab etwas Geduld, wir denken an Dich – versprochen!

Der Wert der Gärten wird von unabhängigen, zertifizierten Gutachter*innen gemäß der Richtlinien des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) geschätzt.
Dabei spielt u.A. der Zustand der Laube und die Bepflanzung des Gartens eine Rolle. Der Wert der Gärten beträgt in der Regel zwischen 2.000 und 8.000 €. Bei schlechtem Zustand der Laube oder falls der Garten verwildert ist oder Bäume, Betonwege etc. entfernt werden müssen, kann es auch günstiger werden.

Für die Pacht eines Kleingartens fallen jährlich 18 Cent pro Quadratmeter an. Diese Preis gilt in allen Kleingärten, die über den Landesverband der Gartenfreunde Bremen e.V. verpachtet werden. Ein Garten mit einer Größe von 400 qm kostet also 72 € Pacht pro Jahr.
Der Vereinsbeitrag im Kleingärtnerverein Werder e.V. beläuft sich – zusätzlich zur Pacht – auf  80 € pro Jahr für Einzelpersonen und 90 € für zwei Personen.
Zudem wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 80 € erhoben (60 € Aufnahmegebühr in den Verein, 20 € Aufnahmegebühr für die Wassergemeinschaft).

Die meisten Gärten verfügen über Stromanschluss, manche haben einen eigenen Trinkwasseranschluss. Trinkwasser kann auch den in den Wegen befindlichen Zapfstellen entnommen werden.
Eine Abwasserkanalisation ist nicht vorhanden. Toiletten müssen umweltgerecht entleert werden. Empfohlen werden Einstreu- oder Verdunstungstoiletten mit anschließender Kompostierung der Fäkalien.

Unser Vorstand ist telefonisch, per Mail oder zu den Sprechzeiten zu erreichen. Die Kontaktdaten findet Ihr → hier.

Helfende Hände sind herzlich willkommen! Du kannst Dich regelmäßig einbringen oder auch hin und wieder an besonderen Aktionen teilnehmen.
Gib uns einfach durch, woran Du Interesse hast und welche Kenntnisse Du mitbringst, dann finden wir etwas Schönes und Sinnvolles für Dich. Unsere Kontaktdaten findest Du → hier.

Die Kündigung erfolgt zum Ende des Pachtjahres (30.11.), mit einer Dreimonatsfrist. Spätestens zum 30.08. muss die Kündigung mit allen Unterlagen vorliegen:

  • Pachtvertrag
  • Baugenehmigung
  • Schlussabnahme des Bauamtes
  • Wasserwirtschaftsamts-(WWA)-Abnahme
  • Bauzeichnung
  • letzte Stromrechnung

Stelle bitte alles zusammen und bringe die Unterlagen zur Sprechzeit im Vereinsheim mit.
Die Sprechzeiten findest Du → hier.

Die Neuvergabe läuft immer über den Verein. Nach erfolgter Schätzung werden Termine mit Interessierten koordiniert.
Bei Bedarf bemühen wir uns, vor dem 01.12. Neupächter*innen zu finden.