Garten kündigen

Die Kündigung erfolgt zum Ende des Pachtjahres (30.11.), mit einer Dreimonatsfrist. Spätestens zum 30.08. muss die Kündigung mit allen Unterlagen vorliegen:

  • Pachtvertrag
  • Baugenehmigung
  • Schlussabnahme des Bauamtes
  • Wasserwirtschaftsamts-(WWA)-Abnahme
  • Bauzeichnung
  • letzte Stromrechnung

Stelle bitte alles zusammen und bringe die Unterlagen zur Sprechzeit im Vereinsheim mit.
Die Sprechzeiten findest Du → hier.

Die Neuvergabe läuft immer über den Verein. Nach erfolgter Schätzung werden Termine mit Interessierten koordiniert.
Bei Bedarf bemühen wir uns, vor dem 01.12. Neupächter*innen zu finden.