Garten kündigen
Die Kündigung erfolgt zum Ende des Pachtjahres (30.11.), mit einer Dreimonatsfrist. Spätestens zum 30.08. muss die Kündigung mit allen Unterlagen vorliegen:
- Pachtvertrag
- Baugenehmigung
- Schlussabnahme des Bauamtes
- Wasserwirtschaftsamts-(WWA)-Abnahme
- Bauzeichnung
- letzte Stromrechnung
Stelle bitte alles zusammen und bringe die Unterlagen zur Sprechzeit im Vereinsheim mit.
Das Kündigungsformular kannst Du → hier herunterladen.
Die Sprechzeiten findest Du → hier.
Die Neuvergabe läuft immer über den Verein. Nach erfolgter Schätzung werden Termine mit Interessierten koordiniert.
Bei Bedarf bemühen wir uns, vor dem 01.12. Neupächter*innen zu finden.