Der Schutz nachtaktiver Tiere und Insekten ist uns wichtig! Auf der Jahreshauptversammlung 2024 wurde mit großer Mehrheit beschlossen, dass nachts keinerlei künstliche Lichtquellen im Garten betrieben werden dürfen.
Das heißt nicht, dass man jetzt im Finstern über Stock und Stein stolpern muss. Zielgerichtete Beleuchtung ist selbstverständlich zulässig, so lange man sie braucht, auch die Gartenparty darf stimmungsvoll beleuchtet werden. Zu allen anderen Zeiten sollen die Tiere ihren Beschäftigungen nachgehen können, ohne dabei von künstlichem Licht beeinflusst zu werden.